Was kostet Psychotherapie?Gemäss dem Kartellgesetz (Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen) von 1996 ist es einem Verband nicht gestattet, seine Mitglieder auf offiziell verbindliche Tarife für psychotherapeutische Leistungen zu verpflichten.Psychotherapeuten vereinbaren darum im Erstgespräch mit den Klientinnen spezifische und angemessene Tarife.
Die Leistungen der VersicherungenWährend die Leistungen von (Ärzten) Psychiatern zu den obligatorischen Leistungen der Grundversicherung gehören, übernehmen die Krankenkassen das Honorar von nichtärztlichen Psychotherapeutinnen nicht. Je nach Zusatzversicherung wird ein Beitrag an die Psychotherapie bezahlt, sofern die Psychotherapeutin auf der Liste von santé suisse registriert ist. Unsere Mitglieder sind alle von santé suisse anerkannt. Diese Beiträge sind je nach Krankenkasse sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich, vor dem Erstgespräch bei der Kasse nachzufragen. Einige Kassen verlangen eine ärztliche Überweisung zur Psychotherapie. Über die Krankenkassenleistungen kann man sich auch auf der Website des Schweizerischen Psychotherapeutenverbandes (SPV) informieren.Personen, die eine Psychotherapie benötigen, jedoch nicht über genügend eigene finanzielle Mittel verfügen, können sich an den Sozialdienst ihrer Gemeinde wenden. Dieser hilft bisweilen beratend und vermittelnd, wenn es um eine finanzielle Unterstützung geht. |
Aktuelle Hinweise:
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